Alle Leistungen rechne ich gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. angelehnt an den einheitlichen Bewertungsmaßstab der Krankenkassen ab.
Privat VersicherteBei privat Versicherten werden die psychotherapeutischen Leistungen entsprechend Ihres individuellen Vertrages mit der Krankenkasse übernommen. Manche Kassen übernehmen antragsunabhängig eine feste Anzahl von Sitzungen im Jahr; ein Anruf bei der Krankenkasse ist vorab ratsam. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, ist die Kostenübernahme für Psychotherapie auf Antrag in aller Regel kein Problem. Gesetzlich Versicherte Ich arbeite als Privatpraxis und behandele gesetzlich Versicherte im sogenanntenErstattungsverfahren. Das bedeutet für Sie als PatientIn einen gewissen Mehraufwand bei der Beantragung, da es sich um eine sogenannte “außervertragliche Leistung” handelt. Dazu berate ich Sie gern telefonisch oder im Erstgespräch. Andere LeistungenBeratung, Paartherapie, Coaching, Supervision und Begutachtungen werden von den Krankenkassen leider in der Regel nicht übernommen und gehören zu den Selbstzahler-Leistungen. Auch diese Leistungen unterliegen einer Rahmen-Gebührenordnung, an der ich mich - ggf. in Abhängigkeit vom Einzelfall - orientiere. Selbstverständlich vereinbare ich den Tarif mit Ihnen vorab.